Informationen für private Maßnahmen
Die Gemeinde Sinn mit ihren Ortsteilen Sinn, Edingen und Fleisbach wurden 2017 als Förderschwerpunkte in das Hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen.
Im Rahmen der Dorfentwicklung können auch private Bau- und Sanierungsmaßnahmen in den alten Ortslagen (Fördergebiete) durch Gewährung von Zuschüssen gefördert werden.
Förderfähig sind Maßnahmen an Gebäuden in ortstypischer Bauweise. Private Bauherren erhalten Hinweise über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und den hierzu notwendigen Verfahrensweg.
Die Förderung privater Baumaßnahmen begann Mitte 2019.
Welche Maßnahmen können zum Beispiel gefördert werden?
1. Umbau, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden auf der Grundlage ortstypischer Bauweise z.B.
- Erneuerung von Dachstühlen und Dacheindeckungen
- Fassadensanierung (auch an Massivbauten)
- Fachwerksanierung
- Erneuerung von Fenstern und Haustüren
- Um- und Anbauten zur Wohnraumerweiterung
- Umnutzung leer stehender Scheunen oder Nebengebäude
- Ausbau von Dachgeschossen (gemäß baurechtlicher Genehmigung)
- Sanierung von Grundmauern, Kellern
- Umfassende energetische Sanierungsarbeiten (Wärmedämmung … )
2. Neubau oder Ersatzbau von Gebäuden in ortstypischer Bauweise
3. Städtebaulich verträglicher Rückbau/Abriss
Welche Zuschüsse können gewährt werden?
- 35 % Zuschuss (auf Nettobeträge)
- bis 35.000,00 € für jedes Gebäude
- bis 45.000,00 € für Einzelkulturdenkmäler
- es gibt eine Mindestinvestitionssumme 10.000,00 € Netto
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahme.
Wie ist der Verfahrensweg?
Grundvoraussetzung ist, dass Ihre Bau- und Sanierungsmaßnahme innerhalb des Fördergebietes liegt. Nähere Informationen zum Fördergebiet erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit dem beauftragten Beratungsbüro vor Ort durchgeführt – kostenlos und unverbindlich.
Das Beratungsbüro erstellt ein Protokoll des Beratungsgespräches mit Beschreibung Ihrer Baumaßnahme und baufachlichen Empfehlungen.
Auf dieser Grundlage holen Sie detaillierte Angebote von Firmen ein.
Ihr Objekt steht unter Denkmalschutz? Das Büro berät Sie über die notwendigen Schritte. Auch ein Denkmal kann zeitgerecht saniert werden!
Die Antragstellung auf Förderung im Rahmen der Dorfenwicklung erfolgt im Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung des Lahn-Dill-Kreises. Dort werden Sie umfassend beraten und erhalten alle notwendigen Formulare für die Antragstellung. Vereinbaren Sie einen Termin!
WICHTIG!
Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden! Mit der Ausführung einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der schriftliche Bewilligungsbescheid vorliegt. Andernfalls entfällt der Zuschuss. Als Maßnahmenbeginn gelten bereits die Auftragsvergabe und der Materialeinkauf.
Nutzen Sie die Chancen der Dorfentwicklung – Sprechen Sie uns unverbindlich an!
Wie bereits ausgeführt, sind in der Gemeinde Sinn sind das Amt für den ländlichen Raum des Lahn-Dill-Kreises, die Gemeindeverwaltung und das beauftragte Beratungsbüro plusConcept, für Sie als private Eigentümer tätig.
Wenn Sie ein Gebäude, oder Objekt in einem der drei Fördergebiete besitzen und einen Beratungstermin vereinbaren möchten, füllen Sie das Kontaktformular zur Bauberatung bitte möglichst vollständig aus und senden Sie dieses direkt an die Gemeinde, oder an das Beratungsbüro. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende.
Wir versuchen Ihnen dann so schnell wie möglich zu helfen. Die Beratung im Rahmen der Dorfentwicklung ist für Sie in den Fördergebieten kostenfrei und unverbindlich.