Neuwahl der stellv. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Sinn I und II
Durch personelle Änderungen muss das Amt der stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsamtsbezirke Sinn I und II neu besetzt werden.
Der Schiedsamtsbezirk Sinn I umfasst den Ortsteil Sinn, der Schiedsamtsbezirk Sinn II die Ortsteile Edingen und Fleisbach. Beide bestehen jeweils aus einer Schiedsperson sowie einer/m gemeinsamen Stellvertreter/in.
Nach § 4 (1) des Hessischen Schiedsamtsgesetzes werden die Schiedsmänner/-frauen und ihre Stellvertreter/innen von der Gemeindevertretung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Parlamentarier.
Die bevorstehenden Wahlen werden hiermit gemäß § 4 (3) Hessisches Schiedsamtsgesetz öffentlich bekannt gemacht, so dass interessierten Personen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu bewerben.
Ein Schiedsmann/-frau arbeitet in der vorgerichtlichen Streitschlichtung. Bürgerinnen und Bürger können die für den Streit zuständige Schiedsperson sowohl hinsichtlich deren sachlicher als auch deren örtlicher Zuständigkeit in Anspruch nehmen und dadurch eine Streitschlichtung herbeiführen. Sie haben die Möglichkeit, in Konfliktsituationen von der Zeit, Nerven und Geld sparenden Tätigkeit der Schiedspersonen Gebrauch zu machen, und zwar nicht nur zu ihrem Nutzen, sondern auch zur Entlastung der Gerichte und zur Verbesserung der Streitkultur in unserem Land.
Haben wir Ihr Interesse für dieses anspruchsvolle Ehrenamt geweckt? Sind Sie eine Persönlichkeit mit gesundem Menschenverstand und dem Herz am rechten Fleck? Dann melden Sie sich bitte bis zum 20. Februar 2025 im Rathaus der Gemeinde Sinn, Ordnungsamt, Jordanstraße 2 oder telefonisch unter der Nummer (0 27 72) 50 07 27 bei Herrn Kasper oder gerne auch direkt beim Bürgermeister persönlich bzw. per Telefon 50 07 10. Bei uns können Sie auch alle weiteren Informationen zu diesem Thema erhalten. Gerne nehmen wir auch Anregungen und Vorschläge entgegen!
Kontakt:
Ordnungsamt, Herr Kasper, Tel.: 02772/5007-27