Schöffenwahl 2023
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. In unserer Gemeinde werden Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Dillenburg oder Landgericht Limburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken.
Die Gemeindevertretung schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, nicht vorbestraft sind oder sich in einem Insolvenzverfahren befinden.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.
Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung.
Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Das Bewerbungsformular und weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.schoeffenwahl.de.
Interessenten für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bewerben sich bis zum 20. April 2023 bei der Gemeinde Sinn, Jordanstr. 2, 35764 Sinn, oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.