Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Amphibienwanderung startet verspätet
Kröten und Frösche wandern zu ihren Laichplätzen
Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Sobald nachts die Temperaturen über dem Gefrierpunkt liegen, begeben sich Kröten und Frösche zu ihren Laichplätzen.
Das kann für die Tiere ganz schnell lebensgefährlich werden, wenn sie bei ihrer Wanderung Verkehrswege überqueren müssen. Nicht nur die Gefahr überfahren zu werden ist dabei groß. Schon der sogenannte Strömungsdruck vorbeifahrender Fahrzeuge ab Tempo 50 kann die Tiere zerquetschen. Nicht überall können Krötenschutzzäune errichtet werden und Sperrungen der Straßen sind oft aus verkehrstechnischen Gründen nicht immer möglich. Für gewöhnlich sind Kröten und Frösche ab Anfang bis Mitte März unterwegs zu ihren Laichplätzen. In diesem Jahr werden die Wanderungen aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse immer wieder unterbrochen.
Der Ehrenamtliche Kreisbeigeordnete Heinz Schreiber als zuständiger Dezernent für den Bereich „Naturschutz“ bittet alle Verkehrsteilnehmenden, in der Dunkelheit und bei entsprechenden Temperaturen auf den betroffenen Straßenabschnitten ihre Geschwindigkeit zu reduzieren und auf wandernde Amphibien wie Kröten und Frösche zu achten. Die Amphibienwanderungen werden voraussichtlich bis in den April hinein andauern.
Im Lahn-Dill-Kreis sind besonders folgende Verkehrswege - überwiegend Landes- und Kreisstraßen - betroffen:
- L 1571 zwischen Rittershausen und Ewersbach
- L 1571 zwischen Rittershausen und Hainchen
- L 3042 zwischen Breitscheid und Medenbach
- L 3043 zwischen Steinbrücken und Mandeln
- L 3044 Driedorf/Potsdamer Platz
- L 3046 zwischen Beilstein und Fleisbach
- L 3047 zwischen Wilsbach und Biebertal OT. Frankenbach
- L 3052 zwischen Kölschhausen und Niederlemp
- L 3053 zwischen Ahrdt und Großaltenstädten
- L 3055 zwischen Griedelbach und Oberwetz
- L 3282 zwischen Greifenstein-Holzhausen und Beilstein
- L 3283 zwischen Neukirchen und Bonbaden
- L 3283 zwischen Oberbiel und Burgsolms
- L 3376 zwischen Aßlar und Bechlingen
- L 3442 zwischen Dillbrecht und Offdilln
- K 5a zwischen Bicken und Bellersdorf
- K 39 zwischen Donsbach und Herborn
- K 54 zwischen Wallenfels und Eisemroth
- K 55 zwischen Tringenstein und Wallenfels
- K 60 zwischen Altenkirchen und Bellersdorf
- K 61 zwischen Amdorf und Uckersdorf
- K 77 zwischen Driedorf und Mademühlen
- K 78 zwischen Rodenberg und Haiern
- K 81 zwischen Fleisbach und Merkenbach
- K 90 zwischen Rodenroth und Holzhausen
- K 367 zwischen Brandoberndorf und Hasselborn
- K 372 zwischen Altenkirchen und Niederquembach
- Öffentliche Straße zwischen Sinn und Dreisbach
- Ortsstraße Braunfels, bei Angelteich an der Winterburg
- Ortsverbindung zwischen Atzbach und Schwalbenmühle
- Ortsverbindung zwischen Sinn und Ballersbach.
In der Zeit der größten Gefahr der Krötenwanderungen weist bei besonders stark betroffenen Streckenabschnitten zusätzlich das Verkehrszeichen „101 Amphibienwanderung“ die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer auf die Gefahr hin.