Bauleitplanung der Gemeinde Sinn, Ortsteil Sinn; Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Zwischen Bahnhofstraße und Dillgartenstraße“
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sinn hat in ihrer Sitzung am 06.02.2024 die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Zwischen Bahnhofstraße und Dillgartenstraße“ beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Planziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Tagespflege, Vollzeitpflege und Betreutes Wohnen im rückwärtigen Bereich der Villa Döring (Flurstück 6/1) sowie eine Bündelung der medizinischen Versorgung (Apotheke und Ärzte) im Bereich des Flurstücks 3/1. Analog zum Bebauungsplan erfolgt die Darstellung einer Sonderbaufläche „Gesundheit und Soziales“ in der Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplans sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes, einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom
29.04.2024 - einschl. 31.05.2024
auf der Internetseite der Gemeinde Sinn www.gemeindesinn.de unter der Rubrik Rathaus & Politik/ Öffentliche Bekanntmachungen/ Bauleitplanung veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Sinn, Bauamt, Jordanstraße 2, 35764 Sinn. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Dienststunden:
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14.00 – 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14.00 – 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen – Termine nach Vereinbarung
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14.00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Hier: Räumlicher Geltungsbereich
genordet, ohne Maßstab
Sinn, den 18.04.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Sinn
Hans-Werner Bender
Bürgermeister
Kontakt: Frau Sommer 02772/5007-15